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03. September 2012

Holz - Augen auf beim Neubau

dena zeigt, was Bauherren vor dem Spatenstich beachten sollten
Wer sich f?r den Neubau eines Hauses entscheidet, sollte gleich zu Beginn der Planungen die Energieeffizienz im Auge behalten. In Zeiten hoher Gas - und ?lpreise bieten Neubauten mit geringem Energiebedarf viele Vorteile: So ist man unabh?ngiger von den Entwicklungen der Energiepreise. Dank komfortabler Technik, angenehmer Raumw?rme und einem gesunden Raumklima verf?gen energieeffiziente H?user auch ?ber gro?en Wohnkomfort und einen hohen Wohnwert.
?Gerade bei Neubauten ist es sinnvoll, hocheffizient zu bauen. Die Techniken sind ausgereift und der Mehraufwand im Vergleich zu einem Standardbau gering. Bauherren, die besonders energetisch bauen, erhalten zudem Unterst?tzung vom Staat?, erkl?rt Stephan Kohler, Vorsitzender der Gesch?ftsf?hrer der Deutschen Energie - Agentur GmbH (dena). Zugleich m?ssen Bauherren bestimmte gesetzliche Mindestanforderungen bei Neubauten beachten. Die dena zeigt auf, welche Vorgaben der Gesetzgeber macht.
Verpflichtungen, die man kennen sollte
Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt der Gesetzgeber vor, wie viel Energie ein Neubau maximal f?r Heizung und Warmwasser ben?tigen darf. Ziel ist ein m?glichst niedriger Energieverbrauch in Geb?uden. Die EnEV l?sst dem Bauherrn viel Spielraum, wie er die Anforderungen erreicht. So k?nnen Geb?udeh?lle und Anlagentechnik gemeinsam bei der Berechnung des k?nftigen Energiebedarfs ber?cksichtigt werden.
Ebenso muss ein Teil des W?rmebedarfs mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Das schreibt das Erneuerbare - Energien - W?rmegesetz (EEW?rmeG) vor. Dabei k?nnen die k?nftigen Hausbesitzer selbst entscheiden, in welcher Form die erneuerbaren Energien genutzt werden. Sie m?ssen lediglich darauf achten, dass ein bestimmter Prozentsatz der W?rme mit dem jeweiligen Energietr?ger erzeugt wird. Bei Solarenergie sind es zum Beispiel 15 Prozent, bei Holz oder Holzpellets 50 Prozent. Wer keine erneuerbaren Energien nutzen kann oder m?chte, muss den W?rmebedarf beispielsweise durch h?here D?mmst?rken zus?tzlich verringern.
Zum Abschluss der Bauarbeiten m?ssen Hauseigent?mer die Qualit?t ihres Hauses mit einem Energieausweis nachweisen. Der Energieausweis informiert ?ber die energetische Qualit?t des Hauses. Dieses Dokument geh?rt ebenso zum Haus wie der Bauantrag oder der Grundbuchauszug.
Unterst?tzung durch den Staat
F?r H?user mit geringem Energiebedarf hat die KfW den Begriff Effizienzhaus eingef?hrt. Alle aktuellen Neu?bauten m?ssen mindestens den Effizienzhaus - Standard 100 vorweisen. Die KfW f?rdert den Bau von H?usern, die deutlich besser sind als dieser Standard. So werden Hausherren, die KfW - Effizienzh?user 70, 55 und 40 bauen, mit Darlehen oder Zusch?ssen unterst?tzt. Je niedriger die Zahl, desto geringer der Energieverbrauch. So ben?tigt ein neu gebautes ?Effizienzhaus 55? beispielsweise nur 55 Prozent der Energie, die der Gesetzgeber als Maximum f?r Neubauten vorschreibt.
Expertenhilfe
Je besser der geplante energetische Standard des Hauses ist, desto h?her sind die Anforderungen an die Qualit?t der auszuf?hrenden Arbeiten. Au?erdem muss f?r die F?rderung der Effizienzstandard von einem Sachverst?ndigen best?tigt werden. Beim Neubau von Effizienzh?usern 40 und 55 ist die F?rderung zus?tzlich daran gebunden, dass eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverst?ndigen verbindlich durchgef?hrt wird. Unter www.energie - effizienz - experten.de finden Interessierte bundesweit Fachleute, die in diesen F?rderprogrammen aktiv sind. Quelle: Deutsche Energie - Agentur GmbH (dena)


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