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29. Juni 2011

Holz - EEG - Novelle: Gesetz bremst Investitionen in Öko - Kraftwerke

Die Holzindustrie ist der bessere energetische Nutzer (Copyright: BSHD).­

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­Säge - und Holzindustrie sieht Potenzial für Investitionen in Kraftwerke.
Geplante Vergütung für den produzierten Strom ist allerdings zu gering.
Kleine und mittelgroße Biomassekraftwerke werden benachteiligt.

?Der jetzige Gesetzentwurf bietet für die Unternehmen der Säge - und
Holzindustrie keine Anreize, Geld in die Stromproduktion aus Biomasse zu investieren?, mahnt Dr. Klaus Böltz, Präsident des Bundesverbandes Säge - und Holzindustrie Deutschland e. V. (BSHD).
Anfang Juli soll die Neuauflage des Erneuerbare - Energien - Gesetzes (EEG) im Bundestag
verabschiedet werden. Böltz warnt: ?Wir sehen bei zirka 200 Betrieben unserer Branche ein
Potenzial für Investitionen in neue Kraftwerke. Doch nach dem derzeitig vorliegenden
Gesetzentwurf wird in der Sägeindustrie in kleine und mittelgroße Kraftwerke nicht investiert. Die
Vergütung für den produzierten Strom ist zu niedrig!?

Das neue Gesetz unterstützt nach Ansicht des BSHD eher die großen Energieversorger, anstatt
die für eine Energiewende notwendigen dezentralen Versorgungsstrukturen. Im Erfahrungsbericht
zum EEG des Bundesumweltministeriums gibt es Rechenbeispiele für ausgesuchte Anlagen, die
die Problematik der neuen Vergütungsstruktur aufzeigen: So wird beispielsweise eine Anlage mit
einer elektrischen Kapazität von einem Megawatt, die mit Waldrestholz befeuert wird, nach altem EEG mit bis zu 17,79 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Nach dem neuen Gesetz schrumpft diese
Vergütung um mehr als drei Cent, auf 14,45 Cent pro Kilowattstunde. Aber gerade diese
Anlagengröße entspricht dem Potenzial typischer Sägewerksbetriebe. Der BSHD fordert: Rinde
muss in die Einsatzstoffvergütungsklasse II aufgenommen werden und mit einem Vergütungssatz
von acht Cent pro Kilowattstunde versehen werden, mindestens aber in die
Einsatzstoffvergütungsklasse I zum allgemeinen Satz von sechs bzw. fünf Cent pro Kilowattstunde.
Derzeit ist ein reduzierter Satz von 2,5 Cent für Rinde vorgesehen. ?Für die kleinen und
mittelgroßen Betriebe kommt dabei erschwerend hinzu, dass sich die kalkulatorischen
Voraussetzungen nicht verbessert haben. Im Gegenteil: Die Biomassepreise sind in der Zwischenzeit gestiegen?, so Böltz.

Aktuell produziert die Säge - und Holzindustrie in nur 85 Biomassekraftwerken EEG - Strom aus
fester Biomasse, für die es sonst in der Regel keine Verwendungsmöglichkeiten gibt. ?Und
während Strom aus Solarenergie und Windkraftwerken nur zur Verfügung steht, wenn die Sonne
scheint oder Wind weht, liefert feste Biomasse Regelenergie, die benötigt wird, um Atomkraftwerke
zu ersetzen?, fügt Böltz hinzu. Vor allem der Einsatz von Sägewerksrinde ist für die
Stromproduktion in Biomassekraftwerken ökologisch vorteilhaft: Der energetische Rohstoff fällt
während der Holzverarbeitung als Reststoff an und ist somit vor Ort direkt verfügbar. Unnötige
Brennstofftransporte und die damit verbundenen Umweltbelastungen werden vermieden. Quelle: BSHD


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