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10. Januar 2018

Holz - Energielabel ab Januar auch Pflicht f?r Pelletkamin?fen

Seit dem 1. Januar 2018 gilt das EU-Energieeffizienzlabel auch für Pelletkaminöfen. Zu labeln sind auch Pelletkaminöfen mit Wassertasche, die hydraulisch in das Heizungssystem eingebunden sind. Per Ampelfarbe wird die Klasse kenntlich gemacht: Je grüner, desto besser. Die Skala der Energieeffizienzklasse reicht bei Holzöfen von A++ bis G. Pelletkaminöfen arbeiten hocheffizient. Sie erreichen in der Regel die beste Effizienzklasse A++. Hersteller müssen ab Januar für jedes Gerät ein Energielabel bereitstellen, das Händler in der Verkaufsstelle deutlich sichtbar an den Öfen anbringen müssen. Außerdem müssen Ofenhersteller neben dem Energielabel ein Produktdatenblatt und eine technische Dokumentation mit den Geräten ausliefern. Ab April müssen Hersteller und Händler dann auch bei jeder Art von Werbung auf die Energieeffizienz hinweisen. Verbraucher können anhand des Labels jedoch nur Unterschiede in der Energieeffizienz verschiedener Arten von Einzelraumfeuerungsanlagen (z. B. Pelletkaminöfen, Scheitholzöfen, Ölöfen und Gasöfen), nicht aber zwischen Geräten derselben Art verschiedener Hersteller feststellen. Pelletkaminöfen untereinander können damit also nicht verglichen werden. Auch zu Emissionen und CO2-Einsparungen einer Heizanlage macht das Label keine Angaben, genauso wenig wie über die zu erwartenden Kosten für den Betrieb der Anlage. Hausbesitzer sollten daher zur Frage, welche Einzelraumfeuerungsanlage für ihr Gebäude die geeignetste ist, auch zukünftig den Rat von Fachleuten einholen. Geschulte Ofenbauer für den Einbau eines Pelletkaminofens finden Verbraucher unter www.fachstudio-pelletkaminofen.de. Die Experten beraten auch zur Förderung, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für den Einbau eines Pelletkaminofens mit Wassertasche zahlt. Das können u.U. mehr als 2.000 Euro sein. Das Energielabel kennen Verbraucher schon seit langem von Elektrogeräten wie Kühlschränken und Staubsaugern. Es wird nun auch mehr Transparenz über den Energieverbrauch von Einzelraumfeuerungsanlagen herstellen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Holzzentralheizungen erhalten das Label bereits seit dem 1. April 2017 und Öl- und Gasheizungen seit September 2015.Weitere Informationen:DEPI-Infoblatt „Energieverbrauchskennzeichnung von Holzfeuerungen“: www.depi.de/media/filebase/files/infothek/DEPIInfoblaetter/DEPI_Infoblatt%20Energieverbrauchskennzeichnung.pdfEU-Verordnung der EU zur Energieverbrauchskennzeichnung von Einzelraumheizgeräten: www.eup-network.de/fileadmin/user_upload/2015/2015_1186_Einzelraumheizgeraete.pdf Quelle: Deutsches Pelletinstitut GmbH (DEPI)


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