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04. August 2014

Holz, Pellets - Kohlenmonoxid im Pelletlager mit einfachen Maßnahmen vermeiden

DEPV verweist auf Aufkleber mit Sicherheitshinweisen und belüftende Deckel
Der Deutsche Energieholz - und Pellet - Verband (DEPV) unterstützt die vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erhobene Forderung nach einer kontinuierlichen Belüftung von Pelletlagern. Die der Veröffentlichung zugrunde liegenden experimentellen Rahmenbedingungen von komplett unbelüfteten Lagern sind nach Einschätzung des DEPV in der Praxis jedoch so gut wie nicht anzutreffen.
Durch die beim Pressvorgang entstehenden Druck - und Temperaturverhältnisse kann die Holzpelletierung zu Emissionen verschiedener Gase wie u.a. Kohlenmonoxid (CO) führen. Auch wenn Pelletlager in der Praxis fast immer eine Luftzufuhr aufweisen, kann ein Risiko entstehen. Durch einfache Vorsichtsmaßnahmen, wie sie der Deutsche Energieholz - und Pellet - Verband (DEPV) im Jahr 2011 zusammen mit dem TÜV Rheinland entwickelt hat, könne dieses jedoch ausgeräumt werden. Es handelt sich vor allem um das Anbringen von belüftenden Deckeln für die Befüllstutzen. Diese Vorrichtung reduziert die CO - Emissionen und ist heute beim Bau eines Pelletlagers Stand der Technik. Dazu sollte vor dem Betreten eine ausreichende, mindestens 15minütige Belüftung durch das Öffnen der Türe erfolgen.
Diese Sicherheitsregeln im Umgang mit Pelletlagern sind mittlerweile beim Großteil der Heizungsbetreiber bekannt. Auf fast zwei Drittel der Pelletlager in Deutschland sind von Heizungsbauern, Schornsteinfegern und Energiehändlern Aufkleber mit Sicherheitshinweisen angebracht worden, die zusammen mit erläuternden Empfehlungen in Flyerform ausgehändigt werden. Ein erhöhtes Risiko wie auch die bislang bekannten Unfälle sind vor allem dort aufgetreten, wo große Mengen an Pellets gelagert werden oder wo eine Fehlfunktion der Heizung mit Rückströmung der Rauchgase erfolgt ist.
„Auch wenn Holz ein natürlicher Brennstoff ist, sind Pelletlager keine Räume, in denen man sich regelmäßig aufhalten sollte“, erklärt DEPV - Geschäftsführer Martin Bentele. Wie andere Energielagerstätten sollten auch sie nur zweckgebunden, wie beispielsweise zu einer zweijährig durchzuführenden Reinigung – die allerdings im unbefüllten Zustand erfolgt – betreten werden. Dabei müssen die vom DEPV zusammen mit dem TÜV Rheinland erarbeiteten Ratschläge befolgt werden. Diese wurden in den letzten Jahren bereits an 140.000 Heizungsbetreiber kostenlos weitergereicht, wodurch der Deutsche Energieholz - und Pellet - Verband e.V. (DEPV) zusammen mit geschulten Heizungsbauern, Schornsteinfegern und Pellethändlern bereits eine weitgehende Aufklärung der Heizungsbetreiber über den sicheren Umgang mit Pelletlagern betrieben hat.
Mit diesen Aufklebern wird auf die wichtigsten Maßnahmen hingewiesen, wozu vor allem eine ausreichemde Belüftung vor dem Betreten des Lagers gehört. Nach entsprechender Frischluftzufuhr ist eine Gefahr durch CO auszuschließen. Für die Lager von privaten Heizungsbetreibern werden über das Deutsche Pelletinstitut (DEPI) seit 2011 auch belüftende Deckel für die Stutzen vertrieben, die eine konstante Luftzufuhr und damit den stetigen Abbau von CO bewirken. Diese Empfehlungen des Branchenverbandes entsprechen vollständig der VDI - Richtlinie 3464 zur sicheren Lagerung von Holzpellets. Heizungsbetreiber, aber auch Handwerker können den Sicherheitsflyer mit dem Aufkleber für die Tür des Pelletlagers kostenlos über den DEPV beziehen.
> DEPI - Shop zum Bezug von belüftenden Deckeln und kostenlosen Aufklebern für den Lagerraum> Pressemeldung: Forschungsprojekt zur Lagerung von Holzpellets beendet> Download Stellungnahme PDF> Download Empfehlungen zur Lagerung von Holzpellets PDF Quelle: Deutscher Energieholz - und Pellet - Verband e. V. (DEPV)


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