pellet-preisanfrage.de
www.Pellet-Preisanfrage.de
Preise für Pellets, Holzbriketts und Hackschnitzel
- regional
- kostenfrei
- zeitsparend
- effektiv
11. Mai 2018

Pellets - Pelletheizung: Einfache Heizkostenberechnung für Immobilien

Aktuell stehen für Gebäudeeigentümer und Verwalter die jährlichen Heizkostenabrechnungen an. Mit dem Excel-basierten DEPI-Berechnungstool „Heizkostenabrechnung für Pelletheizungen“ können Gebäudeeigentümer die Heizkostenabrechnung für Immobilien mit Pelletfeuerung ganz einfach selbst durchführen. Das Berechnungstool richtet sich speziell an Eigentümer kleiner Wohngebäude mit wenigen Wohnungen, die Heizkostenabrechnungen nicht von Abrechnungsdienstleistern erstellen lassen. Gemäß der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (kurz: HeizkostenV) müssen Gebäudeeigentümer und Verwalter jährlich Heizkostenabrechnungen für Wohnungsnutzer erstellen. Auch bei mit Pellets beheizten Wohnungen gilt dabei: Der Abrechnung bei Mietwohnungen/Eigentumswohnungen muss der tatsächliche Brennstoffverbrauch (also der Pelletverbrauch und die dafür aufgewendeten Kosten) im Abrechnungszeitraum zugrunde gelegt werden. Zu Beginn und zum Ende des Abrechnungszeitraums muss hierzu die tatsächliche Pelletmenge im Lager in Tonnen und ihr Wert so genau wie möglich ermittelt werden. Die Angabe der gesamten Liefermenge im Berechnungszeitraum ist nicht ausreichend. Damit Gebäudeeigentümer die Heizkostenabrechnung für Immobilien mit Pelletfeuerung selbst durchführen können, hat das Deutsche Pelletinstitut das Excel-basierte Berechnungstool „Heizkostenabrechnung für Pelletheizungen“ entwickelt. Dabei werden die einzelnen Pelletlieferungen im Abrechnungsjahr und der Anfangs- und Endbestand des Lagers berücksichtigt. In einem Infoblatt erklärt das DEPI die Nutzung des Tools und worauf bei der Heizkostenkostenabrechnung bei Pelletheizungen besonders zu achten ist. Das kostenlose Berechnungstool sowie das Infoblatt nur Nutzung finden sich auf der DEPV-Webseite: www.depv.de/de/heizungsbetrieb (ganz unten). Dort wird außerdem erläutert, wie der Betreiber der Heizung den Pelletverbrauch bzw. die Pelletmenge im Lager ermitteln kann. Quelle: Deutsches Pelletinstitut GmbH (DEPI)


« VorherigeNews-Archiv 2018Nächste »