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14. Oktober 2011

W?rmepumpe, Holz - Marktanreizprogramm f?r Erneuerbare Energien noch nicht ausgesch?pft

F?r die F?rderung energetischer Ma?nahmen in Bestandsgeb?uden (Solarthermie - oder Biomasseanlagen sowie W?rmepumpen) stehen noch ausreichend F?rdermittel bereit, meldet das Bundesamt f?r Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die f?r das Jahr 2011 bereit gestellten Mittel wurden bislang nur zu einem geringen Teil abgerufen. Momentan bestehe also kein Grund zur Sorge oder Zur?ckhaltung gegen?ber einer Antragstellung, so das BAFA.


Bis zum Jahresende werden somit Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung mit 120 Euro je Quadratmeter gef?rdert. Wer gleichzeitig den bisher betriebenen Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Brennwertkessel nach Energieeinsparverordnung mit Brennstoff ?l oder Gas ersetzt, erh?lt den Kesseltauschbonus in H?he von 600 Euro.
Der Kombinationsbonus in H?he von 600 Euro kann ausgezahlt werden, wenn neben einer Solarkollektoranlage eine Biomasseanlage oder eine W?rmepumpenanlage errichtet wird.
Wichtig ist, dass der Antrag f?r diese Ma?nahmen sp?testens bis zum 30. Dezember 2011 beim BAFA eingegangen ist. Zum Jahreswechsel werden die genannten F?rders?tze dann abgesenkt.
Bis dahin gelten folgende F?rderkonditionen:


I. Solarkollektoren
1. Basisf?rderung f?r Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung mit 120 Euro / Quadratmeter (m2) bis 30. Dezember 2011; danach betr?gt die F?rderung wieder 90 Euro / m2

2. Der bisher befristete Kesseltauschbonus (Bonus f?r den zus?tzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel) ist jetzt unbefristet, aber degressiv ausgestaltet. Der Bonus betr?gt 600 Euro (fr?her 400 Euro) bis zum 30. Dezember 2011, danach 500 Euro

3. Der Kombinationsbonus f?r Solarthermie plus W?rmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse betr?gt ebenfalls 600 Euro (fr?her 500 Euro) bis 30. Dezember 2011, danach 500 Euro


II. Biomassekessel
1. F?rderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. Diese m?ssen als F?rdervoraussetzung einen besonders niedrigen Staubemissionswert von maximal 15 Milligramm pro Kubikmeter (mg / m3 ,fr?her 50 mg / m3) einhalten. Dieser Wert lehnt sich an die erst ab 2017 geltenden Emissionsgrenzwerte nach der Stufe 2 der 1. BImSchV an. Die F?rderung betr?gt pauschal 1.000 Euro
2. Alle bisherigen F?rderungen bei Pellet - ?fen mit Wassertasche, Pellet - Kesseln (auch Kombinationskessel) und Holzhackschnitzelanlagen bestehen unver?ndert


III. W?rmepumpen
1. Die technischen F?rderanforderungen wurden ?berarbeitet. Die geforderten Jahresarbeitszahlen wurden zum 15. M?rz 2011 abgesenkt

2. Die F?rderung f?r W?rmepumpen wurde auf einen anderen Bemessungsma?stab umgestellt (statt fr?her Wohnfl?che jetzt auf W?rmeleistung). Das bisherige F?rderniveau blieb in etwa erhalten
IV. KfW - F?rderung
1. Gro?e W?rmepumpen wurden neu in die KfW - F?rderung aufgenommen

2. Wegfall der F?rderung f?r Biogasleitungen

3. Fortf?hrung der Ende 2010 ausgelaufenen F?rderung f?r kleine Biogasaufbereitungsanlagen


Weitere Informationen zum F?rderprogramm finden Sie auf der Internetseite des BAFA (www.bafa.de).


Das Bundesamt f?r Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ver?ffentlicht seit kurzem unter dem Namen ?Energie Aktuell? monatlich einen Newsletter zu den wichtigsten Nachrichten aus dem Bereich Energie. ?Energie Aktuell? berichtet damit aus erster Hand zu aktuellen Themen aus dem Energiebereich und liefert Endverbraucher/innen, Fachverb?nden und - industrie sowie allen ?brigen Interessierten wertvolle Hinweise und Informationen zur Verwaltungspraxis des BAFA. Wer den Newsletter k?nftig regelm??ig erhalten will, kann sich unter www.bafa.de (Newsletter, Bereich ?Energie?) registrieren lassen. Quelle: BAFA,Presseinformation


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