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15. März 2011

W?rmepumpe, Holz - Verbesserte F?rderkonditionen f?r erneuerbare Energien im Marktanreizprogramm treten in Kraft

Parlamentarische Staatssekret?rin Heinen - Esser gibt Neuregelung auf der Fachmesse ISH in Frankfurt bekannt
Das Bundesumweltministerium verbessert die F?rderkonditionen f?r das Marktanreizprogramm f?r erneuerbare Energien (MAP). Das gab die Parlamentarische Staatssekret?rin Ursula Heinen - Esser bei der Er?ffnung der Internationalen Messe ISH 2011 heute in Frankfurt/Main bekannt. Die ISH ist das gr??te internationale Forum f?r Bad - , Geb?ude - , Energie - und Klimatechnik. Der Schwerpunkt liegt in diesem Jahr auf der Pr?sentation innovativer Techniken aus den Bereichen Effizienz und erneuerbare Energien. Heinen - Esser betonte in ihrer Er?ffnungsansprache, dass Fortschritte bei der W?rme - und K?lteversorgung n?tig seien, um die im Energiekonzept verankerten Ziele der Bundesregierung zu erreichen. Die neue Richtlinie ist im Internet unter www.bmu.de und www.erneuerbare - energien.de sowie im elektronischen Bundesanzeiger abrufbar.
Heinen - Esser: "Geb?ude verursachen etwa 40 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland. Auch der Stromverbrauch der K?ltetechnik ist mit etwa 15 Prozent des gesamten Stromverbrauchs eine gewichtige Gr??e. Die Energie - und CO2 - Einsparpotenziale sind immens. Dieser Bereich steht viel zu selten im Fokus, obwohl die Ziele des Energiekonzeptes in starkem Ma?e von Fortschritten in diesem Bereich abh?ngen. Insbesondere in der Effizienz m?ssen wir unser Tempo stark anziehen." Wichtige Impulse f?r energieeffiziente Produkte der Heizungs - , Klima - und L?ftungstechnik seien noch in diesem Jahr von der EU - ?kodesign - Richtlinie f?r Heizkessel und Kombiboiler, f?r Warmwasserbereiter und f?r Klimager?te im Wohnbereich zu erwarten.
Um eine verst?rkte Dynamik in den W?rmemarkt der erneuerbaren Energien zu bringen, verst?rkt das Bundesumweltministerium ab sofort seine Aktivit?ten bei der F?rderung der W?rmeerzeugung aus erneuerbaren Energien. Mit den heute in Kraft tretenden neuen Richtlinien zum Marktanreizprogramm werden folgende ?nderungen vorgenommen:
I. Solarkollektoren:
1.(Befristete) Erh?hung der Basisf?rderung f?r Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 120 Euro / Quadratmeter (m2 ) bis 30. Dezember 2011; danach betr?gt die F?rderung wieder 90 Euro/m2 .
2.Der bisher befristete Kesseltauschbonus (Bonus f?r den zus?tzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel) wird unbefristet verl?ngert, aber degressiv ausgestaltet. Der Bonus betr?gt 600 Euro (fr?her 400 Euro) bis zum 30. Dezember 2011, danach 500 Euro.
3.Der Kombinationsbonus f?r Solarthermie plus W?rmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse betr?gt ebenfalls 600 Euro (fr?her 500 Euro) bis 30. Dezember 2011, danach 500 Euro.
II. Biomassekessel:
1.Wiedereinf?hrung der F?rderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. Diese m?ssen als F?rdervoraussetzung einen besonders niedrigen Staubemissionswert von maximal 15 Milligramm pro Kubikmeter (mg/m3 ,fr?her 50 mg/m3) einhalten. Dieser Wert lehnt sich an die erst ab 2017 geltenden Emissionsgrenzwerte nach der Stufe 2 der 1. BImSchV an. Die F?rderung betr?gt pauschal 1.000 Euro. 2.Alle bisherigen F?rderungen bei Pellet - ?fen mit Wassertasche, Pellet - Kesseln (auch Kombinationskessel) und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unver?ndert.
III. W?rmepumpen:
1.Die technischen F?rderanforderungen wurden ?berarbeitet. Die geforderten Jahresarbeitszahlen wurden abgesenkt.
2.Die F?rderung f?r W?rmepumpen wird auf einen anderen Bemessungsma?stab umgestellt (statt fr?her Wohnfl?che jetzt auf W?rmeleistung). Das bisherige F?rderniveau bleibt in etwa erhalten.
IV. KfW - F?rderung:
1.Gro?e W?rmepumpen werden neu in die KfW - F?rderung aufgenommen.
2.Wegfall der F?rderung f?r Biogasleitungen.
3.Fortf?hrung der Ende 2010 ausgelaufenen F?rderung f?r kleine Biogasaufbereitungsanlagen. Druckversion Inhalt als PDF erzeugen Notizzettel Seite empfehlen Weitere Informationen: Quelle: BMU,Pressemitteilung Nr. 38/11


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