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16. April 2014

Pellets - Immobilienanzeigen: Ab Mai m?ssen Energiedaten genannt werden

F?r Vermieter und Verk?ufer wird die Nennung von Kennzahlen aus dem Energieausweis Pflicht

Immobilienanzeigen m?ssen k?nftig Informationen zum energetischen Zustand des inserierten Geb?udes enthalten: Ab 1. Mai 2014 ist die Ver?ffentlichung bestimmter Angaben aus dem Energieausweis Pflicht. Darauf weist die Deutsche Energie - Agentur (dena) hin. Die Regelung ist Teil der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014), die ab Mai in Kraft tritt.
Die Verpflichtung gilt f?r alle Immobilieninserate in kommerziellen Medien wie etwa Zeitungen oder kostenpflichtigen Online - Portalen. Die Verk?ufer bzw. Vermieter sind nach der neuen Regelung daf?r verantwortlich, dass die wichtigsten Kenndaten aus dem Energieausweis genannt werden. Wer die Angaben unterl?sst, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bu?geld.
Wenn es sich um Wohngeb?ude handelt, m?ssen nach der neuen EnEV folgende Daten in der Anzeige ber?cksichtigt werden:??


die Art des vorliegenden Energieausweises (Bedarfs - oder Verbrauchsausweis)
der jeweilige im Energieausweis angegebene Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr
der im Energieausweis genannte wesentliche Energietr?ger der Heizung des Geb?udes (z. B. ?l, Gas, Fernw?rme, Pellets, usw.)
das Baujahr des Geb?udes
die Effizienzklasse, wenn ein neu ausgestellter Energieausweis mit Effizienzklasse vorliegt. Liegt ein ?lterer Energieausweis vor, m?ssen die darin angegebenen Daten f?r den Endenergiebedarf/Endenergieverbrauch bzw. der Energietr?ger der Heizung ver?ffentlicht werden.


F?r Nichtwohngeb?ude gelten zum Teil abweichende Regelungen. Mit Einf?hrung der neuen EnEV gewinnt der Energieausweis f?r Geb?ude auch dar?ber hinaus an Bedeutung. So sind Verk?ufer und Vermieter k?nftig verpflichtet, den Ausweis bei Immobilienbesichtigungen vorzulegen. Nach Abschluss des Vertrages muss der Ausweis dann unverz?glich an den K?ufer bzw. Mieter ?bergeben werden.
Weitere Informationen zum Energieausweis und zur EnEV 2014 gibt es im Internet unter www.zukunft - haus.info. Unter www.energie - effizienz - experten.de steht eine Online - Datenbank zur Verf?gung, mit der Verbraucher qualifizierte Fachleute finden k?nnen, die Energieausweise ausstellen.
Quelle: Deutsche Energie - Agentur GmbH (dena)


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